Häufig gestellte Fragen - FAQs



Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns rund um die Tätigkeit als Lebenshelfer gestellt werden.

Ist eine Frage offen geblieben? Dann laden Sie unsere kostenlose Broschüre herunter – dort bekommen Sie einen genauen Einblick in den Alltag unserer Lebenshelfer.

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Allgemeine Fragen:


Gibt es genug Senioren in meiner Gegend?

Es gibt überall in Deutschland Senioren, die Unterstützung brauchen. Der demografische Wandel verstärkt diesen Bedarf enorm: Die Menschen werden immer älter – gleichzeitig leben immer mehr ältere Menschen allein, da Kinder und andere Angehörige weit entfernt leben, beruflich eingespannt oder verstorben sind.

Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 2,17 Mio. Senioren Bedarf an vorpflegerischer Betreuung haben. Im Jahr 2010 waren es bereits über eine Million Senioren. Das bedeutet, dass selbst im bevölkerungsärmsten Landkreis 13.200 Senioren betroffen waren.

Können sich die Senioren einen Lebenshelfer leisten?

Der Großteil der Senioren kann die Leistungen eines Lebenshelfers problemlos finanzieren. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, jedoch sind statistisch betrachtet derzeit weniger als 3 % der Senioren auf Grundsicherung angewiesen.

Kann ich meine Leistungen als Lebenshelfer bei der Pflege-/Krankenkasse abrechnen?

Die SeniorenLebenshilfe verfügt über keine Kassenzulassung. Das bedeutet, zur Finanzierung stehen nur die Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kann der Senior sich das Pflegegeld auszahlen lassen und damit die Leistungen eines Lebenshelfers bezahlen.

Außerdem ist über unseren Partner Kapuna Seniorenhilfe e. V. die Abrechnung über den Entlastungsbetrag (Betreuungsleistungen) möglich. Diese Regelung gilt allerdings zur Zeit nur in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Kann ich auch an meinem Wohnort als Lebenshelfer tätig werden?

Das Konzept der SeniorenLebenshilfe sieht vor, dass unsere Lebenshelfer in ihrem eigenen Wohnumfeld tätig sind, unabhängig vom Hauptsitz der SeniorenLebenshilfe in Berlin. Unsere Lebenshelfer können ihre Senioren in der Regel innerhalb einer halben Stunde erreichen.

Gibt es die Möglichkeit, die Arbeit als Lebenshelfer „auszuprobieren“?

Es ist nicht möglich, die Arbeit als Lebenshelfer nur für kurze Zeit auszuüben. Zum einen lässt sich das organisatorisch nicht umsetzen, zum anderen widerspricht es unserem Konzept einer langfristigen und zuverlässigen Unterstützung für unsere Senioren.

Kann ich einmal einen Lebenshelfer bei seiner Arbeit begleiten?

Es ist von unseren Senioren nicht gewünscht, dass der Lebenshelfer in Begleitung einer anderen Person kommt, da die Unterstützung im Privatbereich des Seniors erfolgt und es sich um private Dienstleistungen handelt.

Wenn Sie jedoch von den Lebenshelfern selbst erfahren möchten, wie diese ihre Arbeit empfinden, schauen Sie sich gern unsere Interviews an – dort berichten einige unserer Lebenshelfer aus ihrem Alltag.

Kann ich einen Lebenshelfer kennenlernen und Fragen stellen?

Gern können Sie einem unserer Lebenshelfer persönlich Ihre Fragen stellen. Schauen Sie sich dazu unseren Leitfaden für den Weg zu Ihrem ersten Arbeitstag an. Im vierten Schritt, wenn wir uns telefonisch kennenlernen, können Sie uns wissen lassen, dass Sie gern mit einem Lebenshelfer persönlich sprechen möchten. Wir organisieren das dann für Sie.



Fragen zur Tätigkeit:


Warum brauche ich ein Auto?

Als Lebenshelfer begleiten Sie Ihre Senioren zum Einkauf, zum Arzt und zu anderen Terminen außer Haus. Da die meisten unserer Senioren nicht mehr gut zu Fuß sind, ist dazu ein PKW erforderlich.

Muss ich auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen?

Grundsätzlich übernehmen unsere Lebenshelfer nur vorpflegerische Leistungen, da wir kein Pflegedienst sind. Sofern Sie die fachliche Qualifikation besitzen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie auch pflegerisch tätig werden möchten.

Was passiert mit meinen Senioren, wenn ich krank bin oder in den Urlaub fahre?

Bei Urlaub oder Krankheit haben Sie drei Möglichkeiten, sich vertreten zu lassen. Zum einen kann ein anderer Lebenshelfer sich in dieser Zeit um Ihre Senioren kümmern. Auch können Familienmitglieder, z. B. Ihre Kinder oder Ihr Ehe-/Lebenspartner, Sie vertreten und wenn das auch nicht möglich ist, ist die Vertretung durch die Sozialstationen, Pflegedienste oder andere Dienstleister möglich.


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Der Weg in die Selbstständigkeit als Lebenshelfer


Auf unserer Website finden Sie viele Informationen rund um die Themen Selbstständigkeit – auch als Lebenshelfer – sowie berufliche Erfüllung. Welche unserer drei Hauptkategorien ist für Sie am interessantesten? 





Selbstständigkeit


Wenn Sie noch nie selbstständig waren, sind Sie bestimmt schon vielen Vorurteilen über die selbstständige Arbeit begegnet. Damit räumen wir in dieser Kategorie auf – ohne zu beschönigen, dass eine Selbstständigkeit durchaus Herausforderungen mit sich bringen kann. Welche diese sind und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie in unseren Artikeln.

Mehr zur Selbstständigkeit

Eine berufliche Alternative


Sehnen Sie sich danach, eine erfüllte, sinnvolle Tätigkeit auszuüben? Sieht Ihr Alltag im Moment vielleicht eher so aus, dass Sie sich zur Arbeit quälen und die Perspektive verloren haben? Oder möchten Sie nach Arbeitslosigkeit oder Elternzeit (wieder) im sozialen Bereich arbeiten? Wenn Sie darüber nachdenken, Lebenshelfer zu werden und Senioren im Alltag zu unterstützen, finden Sie in diesem Bereich wertvolle Informationen.

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Glück im Job und berufliche Erfüllung


Was macht uns glücklich im Beruf? Die Antworten sind so unterschiedlich wie die Menschen, doch die meisten haben eines gemeinsam: Wir streben nach Sinn. Wie Sie immer mehr Sinn in Ihre berufliche Tätigkeit bringen, darum geht es in diesem Bereich.

Glück im Job


Fragen zur Partnerschaft mit der SeniorenLebenshilfe:


Wie gewinne ich neue Senioren?

Als Lebenshelfer führen Sie verschiedene Maßnahmen zur Kundengewinnung an Ihrem Wohnort durch. Zum Beispiel bauen Sie ein eigenes Netzwerk an Kooperationspartnern auf, verteilen Flyer und suchen aktiv den Kontakt zu interessierten Senioren und deren Angehörigen. Wie das genau funktioniert, lernen Sie Schritt für Schritt in ausführlichen Marketing-Schulungen, die wir Ihnen im Rahmen der Partnerschaft zur Verfügung stellen.

Zugleich unterstützen wir Sie in der Zentrale mit weiteren Marketing-Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Ihr eigener Internetauftritt und die Bereitstellung von Werbematerial.

Alle Senioren, die aufgrund der gemeinsamen Maßnahmen auf Sie aufmerksam werden, werden außerdem von uns am Kundentelefon ausführlich beraten. Nicht immer möchten Senioren direkt ein Kennenlerntreffen vereinbaren – dann übernehmen wir die wichtige Kontaktpflege, bis es so weit ist und Sie eine neue Zusammenarbeit beginnen können.

Hat die SeniorenLebenshilfe schon Kundenkontakte in meiner Nähe?

Die SeniorenLebenshilfe erhält oft Anfragen von Senioren, denen wir zurzeit keinen Lebenshelfer zur Seite stellen können. Daher führen wir eine Warteliste: Wir nehmen die Daten der Senioren in unsere Datenbank auf und melden uns zurück, sobald ein Lebenshelfer in der Nähe verfügbar ist.

Es besteht jedoch keine Garantie, dass wir Ihnen sofort interessierte Senioren vermitteln können. Als selbstständiger Lebenshelfer tragen Sie immer auch selbst aktiv dazu bei, neue Kunden zu gewinnen.

Unterstützt mich die SeniorenLebenshilfe auch bei der Buchführung?

Als angehender Lebenshelfer durchlaufen Sie mehrere Schulungen, darunter auch eine Schulung, die Ihnen Grundwissen im Bereich Buchhaltung vermittelt. Außerdem haben wir einen Rahmenvertrag mit einem Buchhaltungs-Service geschlossen, damit Sie Ihre Buchführung kostengünstig erledigen lassen können.

Wie macht die SeniorenLebenshilfe Werbung?

Die SeniorenLebenshilfe nutzt vielfältige Kanäle, um auf das Angebot aufmerksam zu machen. Wir schalten beispielsweise Anzeigen in Zeitungen und nutzen Direktmarketing sowie PR. Selbstverständlich betreiben wir auch Online-Marketing, z. B. mithilfe von Google, Bannerwerbung und den sozialen Medien.

Muss ich auch Werbung machen?

Selbstverständlich. Zu den Werbemaßnahmen der SeniorenLebenshilfe trägt auch jeder Lebenshelfer selbst dazu bei, neue Kunden zu gewinnen. Dazu machen Sie sich vor Ort in Ihrem Arbeitsumfeld bekannt. Damit Sie genau wissen, was zu tun ist, erhalten Sie von uns Schulungen zum Thema Marketing und Werbung sowie einen Marketingplan mit Werbemaßnahmen für unsere Zielgruppe. Wir statten Sie außerdem mit allem Werbematerial aus, das Sie benötigen, um diese Werbemaßnahmen durchzuführen.

Kann ich auch nebenberuflich/in Teilzeit Lebenshelfer werden?

Die Tätigkeit als Lebenshelfer ist nur im Hauptberuf möglich. Eine Tätigkeit in Teilzeit ist ab ca. 25 Stunden pro Woche denkbar. Dies können wir gern gemeinsam prüfen.

Wo finden die Schulungen statt?

Alle Schulungen, die Sie als angehender Lebenshelfer durchlaufen, befinden sich im „Handbuch für werdende Lebenshelfer“. Dieses „Handbuch“ ist eine Online-Plattform, zu der Sie von uns einen Zugang erhalten. Sie können die Schulungen von überall aus und in Ihrem Tempo durcharbeiten – so gibt es keinen Reiseaufwand und keine festen Lernzeiten. Auch wenn Sie bereits als Lebenshelfer arbeiten, finden Sie im Handbuch ständig aktualisierte Informationen, die für Ihre Tätigkeit wichtig sind.

Wie lange läuft mein Vertrag mit der SeniorenLebenshilfe?

Wenn Sie Partner der SeniorenLebenshilfe werden, schließen wir einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Gekündigt werden kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres.

Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vertrag in Ausnahmefällen auch vorzeitig gekündigt werden.

Welche Sachgüter benötige ich für die Selbstständigkeit als Lebenshelfer?

Als Lebenshelfer benötigen Sie nur wenige Sachgüter. Zwingend notwendig ist, dass Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem sollten Sie über ein eigenes Auto verfügen oder bereit sein, sich eines zuzulegen. Für die Bürotätigkeiten benötigen Sie einen Computer oder einen Laptop mit Internetzugang. Damit Sie für Ihre Senioren erreichbar sind, brauchen Sie außerdem einen Festnetzanschluss und ein Mobiltelefon bzw. ein Mobiltelefon mit zusätzlicher Festnetzrufnummer.



Als selbstständiger Lebenshelfer arbeiten

Alles, was Sie an Informationen rund um das Thema Lebenshelfer werden brauchen:

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Fragen zu den Kosten/Gebühren/Einkommen:


Wie hoch sind die Partnergebühren?

Die genauen Gebühren für unsere Zusammenarbeit sowie die Leistungen, die Sie dafür erhalten, sind übersichtlich in unserer Broschüre dargestellt. Hier können Sie die kostenlose Broschüre anfordern.

Ist die Partnergebühr nach Aufträgen gestaffelt?

Die Partnergebühr ist für alle Lebenshelfer gleich und nicht gestaffelt. Sie entrichten die Gebühr nicht für die Aufträge, die wir Ihnen vermitteln, sondern für die Leistungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, beispielsweise das Kundentelefon, Werbematerial und umfangreiche Schulungen.

Ab wann muss ich die Partnergebühr zahlen?

14 Tage nach Vertragsunterzeichnung entrichten Sie bitte die einmalige Einstiegsgebühr. Die monatlichen Partnergebühren werden immer am Monatsende abgebucht.

Verdiene ich genug Geld um davon zu leben?

Unsere Lebenshelfer bestreiten selbstverständlich ihren Lebensunterhalt von ihrer Arbeit mit den Senioren. Jedoch ist nicht jeder Einkommenswunsch realisierbar. In unserem Artikel zum Thema erklären wir, wie Sie Ihr Einkommen als Lebenshelfer selbst berechnen können. Außerdem erstellen wir mit allen angehenden Lebenshelfern eine ausführliche Finanzplanung.

Wie viel Geld brauche ich, um meine Selbstständigkeit als Lebenshelfer zu beginnen?

Die anfänglichen Investitionen für den Start in Ihre Selbstständigkeit als Lebenshelfer sind abhängig von Ihrer Lebenssituation. In der Regel liegen diese zwischen 3.500 und 10.000 Euro. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auf Ihrem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer erstellen wir beim persönlichen Kennenlernen gemeinsam mit Ihnen eine Investitionsplanung und besprechen Möglichkeiten der Finanzierung.

Wie kann ich die Selbstständigkeit als Lebenshelfer finanzieren?

Wenn alle Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit erfüllt sind, besprechen wir bei unserem persönlichen Kennenlernen (Schritt 5 auf dem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer), wie Ihre Finanzierung aussehen kann. Es gibt dazu viele verschiedene Möglichkeiten, die individuell angepasst werden müssen.

Welche laufenden Kosten habe ich als Lebenshelfer?

Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten eines Lebenshelfers zu verschaffen, fordern Sie bitte unsere Broschüre an. Dort finden Sie eine beispielhafte Einkommensberechnung. Außerdem besprechen wir ausführlich alle Kosten mit Ihnen bei unserem persönlichen Kennenlernen (Schritt 5 auf Ihrem Weg zum ersten Arbeitstag als Lebenshelfer).

Welche Gründungsnebenkosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie in die Selbstständigkeit als Lebenshelfer starten, fallen einige Gründungsnebenkosten an. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 11 und 50 Euro. Eine Schufa-Auskunft kann kostenlos angefordert werden. Das polizeiliche Führungszeugnis kostet 13 Euro. Ein professionelles Foto kostet Sie zwischen 100 und 150 Euro.

Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn zahlen?

Damit Sie einen Anhaltspunkt für Ihre künftige Belastung haben, sollten Sie die Steuern im Vorfeld überschlagen. Hierzu müssen Sie den Gewinn abzüglich Werbungskosten berechnen. Den errechneten Wert können Sie in einen kostenlosen Online-Rechner zur Einkommensteuer eingeben. Der Rechner ermittelt die zu zahlende Einkommensteuer auf Basis der eingegebenen Werte. Eine hundertprozentige Aussage über die Höhe der Einkommensteuer kann mit dieser Berechnungsmethode natürlich nicht getroffen werden, denn sie ersetzt keinen Steuerberater. Für rechtssichere Auskünfte sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Kosten die angebotenen Schulungen extra?

Alle Schulungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind mit der Partnergebühr abgedeckt.



Fragen zur Selbstständigkeit:


Muss ich meinen Chef informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbständig machen will?

Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und ggf. (je nach Arbeitsvertrag) auch seine Zustimmung einholen. Es darf keine Konkurrenzsituation entstehen und Sie dürfen nicht während des Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeiten.

Muss ich mich bei einer selbständigen Nebentätigkeit krankenversichern?

Wenn Sie hauptberuflich einer Festanstellung nachgehen oder Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie sich in Ihrer selbständigen Nebentätigkeit nicht krankenversichern. Das gilt, solange die wirtschaftliche Bedeutung untergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 15 Wochenstunden bleibt.

Wann bin ich Kleinunternehmer?

„Kleinunternehmer“ ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff und betrifft Unternehmer, deren gesamte Einnahmen eines Geschäftsjahres unter 22.000 Euro liegen. Für Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Sie können sich jedoch freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden.

Kann ich mich auch neben der EU/EM-Rente selbstständig machen?

Eine selbstständige Tätigkeit als Lebenshelfer ist auch neben der EU/EM-Rente möglich. Jedoch werden Ihre Rentenzahlungen gekürzt, sobald Sie die die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.

Was muss ich bei einem zusätzlichen Minijob beachten?

Sofern Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie zwingend darauf achten, dass Sie 15 Wochenarbeitsstunden nicht überschreiten, da sonst Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld erlischt.

Bin ich finanziell abgesichert, wenn ich krank werde oder in den Urlaub fahre?

Krankheit und Urlaub haben wir in unserer Beispielrechnung bereits mit 8 Wochen berücksichtigt. Ebenfalls haben wir die Position „betriebliche Rücklagen“ integriert – die Höhe können Sie selbst bestimmen. Auf dieses Geld können Sie in solchen Fällen zurückgreifen. Ab der 7. Krankheitswoche erhalten Sie über Ihre Krankenversicherung Krankengeld.

Welche Fördermittel kann ich beantragen?

Es gibt bundeseinheitliche und bundeslandabhängige Fördermittel. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten Sie als Förderung den Gründungszuschuss. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II können Sie als Förderung Einstiegsgeld erhalten. Die Beratungsförderung „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ der KfW können Sie in den ersten 5 Jahren nach der Gründung nutzen. In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können Sie außerdem die Fördermittel für Ihr Bundesland recherchieren.

Erlischt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich selbstständig mache?

Wenn Sie sich im Nebengewerbe selbstständig machen und eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, erlischt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht. Jedoch gelten Einkommensgrenzen. Sobald Sie diese überschreiten, wird Ihnen das Arbeitslosengeld entsprechend Ihrem Einkommen gekürzt.

Muss ich mich in einer Selbstständigkeit selbst versichern?

Als Selbstständige/r müssen Sie sich selbst versichern. Sie können weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert bleiben und zahlen den entsprechenden Beitrag selbst.

Muss ich ein Geschäftskonto eröffnen?

Sie sind nicht verpflichtet, als Lebenshelfer ein Geschäftskonto zu eröffnen. Einige Banken schließen jedoch die Nutzung des Privatkontos als Geschäftskonto aus. Allgemein raten wir Ihnen, ein separates Konto zu eröffnen. Dies vereinfacht Ihnen die Belegsortierung und unterbindet ein aufwändiges Kennzeichnen privater Zahlungsvorgänge. Eine klare finanzielle Trennung zwischen Ihrer Firma und Ihnen als Privatperson wird so ebenfalls geschaffen. Außerdem erhalten Buchhalter, Steuerberater sowie das Finanzamt sonst auch einen Einblick in all Ihre privaten Zahlungsvorgänge.

Wo muss ich mich überall anmelden, wenn ich mich selbstständig machen will?

Beim Start in die Selbstständigkeit müssen Sie folgende Anmeldungen vornehmen: Zuerst melden Sie ein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Dadurch werden das Finanzamt und die IHK/HWK informiert. Diese übersenden Ihnen unaufgefordert ein Erfassungsformular. Die Unterlagen vom Finanzamt sollten Sie mit Ihrem Steuerberater ausfüllen. Eine Mitgliedschaft in einer der beiden Kammern ist Pflicht; aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes sollten Sie die Industrie- und Handelskammer wählen.

Muss ich als Lebenshelfer ein Gewerbe anmelden?

Die Tätigkeit als Lebenshelfer erfordert eine Gewerbeanmeldung. Diese nehmen Sie in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder direkt online vor. Dort füllen Sie einen Antrag aus und reichen diesen ein. Nach Entrichtung der Gebühr (11–50 Euro) wird Ihnen der Gewerbeschein ausgehändigt und die selbstständige Tätigkeit kann aufgenommen werden.

Muss ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren?

Sie müssen Ihrer Krankenkasse jede Veränderung mitteilen, die das Versicherungsverhältnis betrifft. Das gilt auch, wenn sich daraus keine Änderungen ergeben. 

Kann ich meine Buchführung allein übernehmen oder muss ich einen Steuerberater beauftragen?

Sofern Sie keine Vorkenntnisse in der Buchführung haben, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater oder analog ein Buchführungsbüro mit der laufenden Buchhaltung beauftragen. Denn Sie sollten nicht unterschätzen, wie viel Zeit Sie tatsächlich in die Buchführung investieren müssen, wenn Sie diese selbst übernehmen. Zuerst müssen Sie Kenntnisse in der Buchführung sowie im Steuerrecht erwerben und auf dem aktuellen Stand halten. Außerdem benötigen Sie ein benutzerfreundliches Buchführungsprogramm, welches Sie zunächst erstmal ausfindig machen und in welches Sie sich einarbeiten müssen. Erst dann ist es Ihnen möglich, die laufende Buchführung zu erledigen, was ebenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt. Diese Zeit können Sie sinnvoller in das Kerngeschäft investieren, was meist die Kosten relativiert. Sobald Probleme auftreten, müssen Sie in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen.

Muss ich zu einem Steuerberater oder kann ich meine Steuererklärung selber machen?

Juristisch gibt es in Deutschland kein „Muss“, einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärungen einzuschalten. Mit entsprechenden Vorkenntnissen können Sie dies eigenständig erledigen. Sofern keine Kenntnisse vorhanden sind, ist die Beauftragung eines Steuerberaters der richtige Weg.



Fragen zum Arbeitsalltag mit Covid-19:


Die ab dem 15.03.2022 im Pflegebereich eingeführte Corona-Impfpflicht ist Ende 2022 ausgelaufen.

Wie sieht es mit der Impfpflicht für Lebenshelfer aus?

Ja. Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen. Damit ist klar, dass Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs bis zum 15.03.2022 nachweisen müssen, dass sie geimpft sind, als genesen gelten oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Letztere müssen sich, neben dem ärztlichen Attest, an die übliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz halten (Testpflicht). Diese Regelung gilt demnach auch für die Leistungen unserer Lebenshelfer.

Besteht zu Coronazeiten überhaupt Betreuungsbedarf bei den Senioren?

Definitiv ja. Mit Anstieg der Zahlen steigen auch unsere Anfragen im Kundentelefon. Viele Senioren bevorzugen einen festen Lebenshelfer, statt einen Pflegedienst mit wechselnden Betreuern. Ein Lebenshelfer betreut maximal 3-4 Senioren am Tag und hat einen festen Gesamtkundenstamm von durchschnittlich 15 Personen. Pflegedienste betreuen dagegen mehrere 100 Senioren und davon eine Vielzahl pro Tag. 

Auch bleiben viele Senioren zum Schutz lieber zuhause und lassen Erledigungen von einem Vertrauten, wie ihrem Lebenshelfer, übernehmen. Das können zum Beispiel Impftermine sein, die organisiert werden müssen oder der Wocheneinkauf. Wer doch rausgehen möchte, kann die öffentlichen Verkehrsmittel meiden, da sie ihr Lebenshelfer oder ihre Lebenshelferin mit dem Auto fahren kann.

Sind die Senioren, die ich betreue, geimpft?

Viele unserer Senioren sind bereits geimpft, aber nicht alle. Es ist daher umso wichtiger, dass Sie als Lebenshelfer sich mit Ihren Senioren austauschen, besprechen und eigene Wünsche äußern. Entscheidend dabei ist: Als Lebenshelfer sind Sie Ihren Senioren gegenüber auskunftspflichtig, andersherum können Ihnen die Senioren aber eine Aussage verweigern. Ob eine Zusammenarbeit künftig oder weiterhin möglich ist, ob Sie als Lebenshelfer ein Risiko eingehen möchten oder nicht, das entscheiden allein Sie selbst.

Muss ich bei den Senioren, die ich betreue, Maske und Handschuhe tragen?

Ja. Um Ihre Senioren als auch sich selbst vor einer Ansteckung schützen, müssen während der Betreuung Handschuhe und Mundschutz getragen werden. 

Wie verhalte ich mich, wenn einer meiner Senioren an Covid-19 erkrankt?

Wenn einer Ihrer Senioren an Corona erkrankt, sollten Sie sich unverzüglich testen lassen. Solange Sie kein negatives Ergebnis erhalten haben, beachten Sie bitte die Vorschriften zu den Quarantäne-Regeln und etwaige Ausnahmen.

Sofern Ihr Testergebnis negativ ausfällt, können Sie die Betreuung, nach Absprache mit dem Senior, eingeschränkt fortführen und alles übernehmen, was anfällt. Sollte sich Ihr Senior oder Ihre Seniorin im Krankenhaus befinden, so können Sie sich beispielsweise um den Haushalt, die Pflanzen und etwaige Haustiere kümmern. Auch können Sie frische Wäsche vorbeibringen oder mit dem Arzt sprechen, sofern Sie die Befugnis dazu haben. Befindet sich Ihr Senior oder Ihre Seniorin wiederum in häuslicher Quarantäne, können Sie sich um alle anfallenden Aufgaben kümmern, die außerhalb der Seniorenwohnung umsetzbar sind. Beispielsweise lassen sich Einkäufe erledigen und Medikamente von der Apotheke abholen; Sie können Post wegbringen oder den Müll abholen und entsorgen. Ebenso ist es Ihnen möglich Termine für den Senior zu planen und zu organisieren, notwendige Anträge zu stellen, Schreibarbeiten zu erledigen oder Behörden und Institutionen im Auftrag des Seniors zu kontaktieren.

Was passiert, wenn ich als Lebenshelfer an Covid-19 erkranke?

Bei einer Corona-Erkrankung haben Sie drei Möglichkeiten, sich vertreten zu lassen. Zum einen kann ein anderer Lebenshelfer sich in dieser Zeit um Ihre Senioren kümmern. Auch können Familienmitglieder des Seniors Sie vertreten. Wenn das ebenfalls nicht möglich ist, ist die Vertretung durch die Sozialstationen, Pflegedienste oder andere Dienstleister möglich.

Generell gilt: Sie müssen unbedingt die Zentrale der SeniorenLebenshilfe über Ihre Covid-19-Erkrankung informieren. Ebenso sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Senioren und deren Angehörige zu informieren und eine Vertretung zu organisieren. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sein, übernimmt die Zentrale der SeniorenLebenshilfe auf Anfrage diese Aufgaben.



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