Als Existenzgründer das Gewerbe richtig anmelden



Wer in Deutschland gewerblich tätig sein möchte, muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Der Vorgang ist insbesondere für das Kleingewerbe recht unkompliziert. Es gibt jedoch einige Fristen und Besonderheiten zu beachten. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Existenzgründern, ihr Gewerbe richtig anzumelden und so unnötige Kosten für eine verspätete oder fehlerhafte Anmeldung zu vermeiden.




Wer muss als Existenzgründer ein Gewerbe beantragen?

Welchen Nutzen hat eine Gewerbeanzeige? Sie ist die Voraussetzung dafür, in Deutschland gewerblich tätig sein zu dürfen. Daher ist sie verpflichtend für alle Gewerbetreibende. Somit muss jeder Existenzgründer ein Gewerbe beantragen, von einigen Ausnahmen abgesehen. Wer beispielsweise eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, muss kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe sind unter anderem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Berufe – also etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler oder Lehrer.

Alle anderen Gründer müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Wer als Einzelunternehmer oder als Teil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründet, gilt als Kleingewerbetreibender – die Gewerbeanzeige ist dennoch Pflicht. Jedoch unterliegen Kleingewerbetreibende nicht den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), müssen kein Startkapital erbringen und können die einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Anspruch nehmen. Auch ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht notwendig. Diese Regelung ist bis zu einem Gewinn von 60.000 € oder einem Umsatz von 600.000 € pro Jahr möglich.



Wann bzw. ab welchem Umsatz muss man eine Gewerbeanmeldung vornehmen?

Immer wieder kommt die Frage auf, wann bzw. ab welchem Umsatz Gründer die Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Die Antwort lautet ganz klar: Laut § der Gewerbeordnung (GewO) muss das Gewerbe angemeldet sein, bevor der Gründer die Geschäftstätigkeit aufnimmt. Wichtig: Dazu gehören auch vorbereitende Tätigkeiten, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Man sollte das Gewerbe spätestens anmelden, sobald es erste Einnahmen oder Ausgaben gibt, auch wenn es sich nur um kleine Ausgaben wie zum Beispiel Porto oder Büromaterial handelt. 

Kann man die Gewerbeanzeige auch rückwirkend vornehmen?

Wer die Gewerbeanmeldung vergessen hat, sollte diese schnellstmöglich nachholen. Denn wer sein Gewerbe nicht anmeldet, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € auferlegt bekommen. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen, denn die vergessene Gewerbeanzeige gilt nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. In der Praxis passiert bei einer Überschreitung der Frist von einigen Tagen nichts. Hohe Bußgelder werden meist erst nach einigen Wochen verhängt – hier ist man allerdings auf die Kulanz des Gewerbeamts angewiesen und sollte daher nicht zu lange warten.

Wichtig: Wer einen erlaubnispflichtigen Beruf ausübt, sollte unbedingt die Fristen für die Gewerbeanzeige beachten, denn sonst sind Strafzahlungen bis zu 5.000 € vorgesehen.



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Wo bekommt man einen Gewerbeschein?

Existenzgründer können den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt ihres Bundeslandes beantragen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Man kann die Gewerbeanzeige und weitere wichtige Unterlagen bzw. Nachweise direkt beim Gewerbeamt vor Ort einreichen. Übrigens: Tatsächlich ist der „Gewerbeschein“ nur eine Kopie des ausgefüllten und gestempelten Formulars. Diese dient aber als wichtiger Nachweis.
  2. Die zweite Möglichkeit, als Existenzgründer sein Gewerbe richtig anzumelden, besteht darin, die Gewerbeanzeige online vorzunehmen. Das ist bislang nur in einigen Bundesländern bzw. Städten möglich, zum Beispiel in Berlin, Potsdam und Dresden, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die jeweiligen Gewerbeämter stellen zu diesem Zweck Online-Portale zur Verfügung, wo die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden können.
  3. Schließlich kann man die Unterlagen für die Gewerbeanmeldung auch per Post an das Gewerbeamt schicken.

Die Bearbeitungszeit der Gewerbeanzeige hängt vom gewählten Weg ab: Vor Ort dauert die Anmeldung des Gewerbes nur wenige Minuten. Wer seine Unterlagen online oder per Post einreicht, erhält in der Regel innerhalb weniger Werktage die Bestätigung der Anmeldung.

Was kostet es, als Existenzgründer ein Gewerbe anzumelden?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie betragen etwa zwischen 15 und 60 €, je nach Bundesland.



Was braucht man für eine Gewerbeanmeldung?

Zu den wichtigsten Unterlagen für die Gewerbeanzeige gehören vor allem das entsprechende Formular (das es online zum Download oder direkt vor Ort im Gewerbeamt gibt) und der Personalausweis bzw. ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild (alternativ auch der elektronische Personalausweis). Die Anmeldung vor Ort zu erledigen, hat den Vorteil, dass man Hilfe beim Ausfüllen des Formulars für die Gewerbeanzeige bekommen kann. Wer den Antrag online vornimmt, ist auf sich allein gestellt.

Für die Gewerbeanmeldung können weitere Voraussetzungen gelten, wenn der Existenzgründer nicht als Einzelunternehmer oder als Teil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründet. Dann werden außerdem folgende Unterlagen benötigt:

  • aktueller Handelsregisterauszug (für eingetragene Firmen)
  • Gesellschaftsvertrag und Zustimmungserklärung der Gesellschafter, falls eine juristische Person (GmbH, AG, UG) in Gründung die Gewerbeanmeldung vornimmt
  • das Beiblatt für Vertretungsberechtigte, wenn die Gewerbeanzeige von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten vorgenommen wird

Welche Besonderheiten gibt es bei der Gewerbeanzeige?

Nicht-Deutsche müssen bei der Gewerbeanzeige Folgendes beachten:

  • Angehörige von EU-Ländern, aus Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz haben in Deutschland Niederlassungsfreiheit und Arbeitserlaubnis. Sie können also in Deutschland problemlos gründen, müssen sich lediglich bei der zuständigen Meldestelle anmelden.
  • Angehörige anderer Länder benötigen eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis oder eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, um in Deutschland eine Gewerbeanmeldung vornehmen zu können.

Ausländer sollten bei der Gewerbeanzeige daher beachten, dass sie rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen beantragen.

Gibt das Gewerbeamt die persönlichen Daten weiter?

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt weitere Stellen, die am Gründungsprozess beteiligt sein können. Existenzgründer müssen daher damit rechnen, dass folgende Behörden über die Gewerbeanmeldung informiert werden:

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer
  • das statistische Landesamt
  • die Gewerbeaufsicht


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Tipp für Gründer: vor der Gewerbeanmeldung den Gründerzuschuss nutzen

Existenzgründer haben die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu erhalten, wenn durch die Gründung eine Arbeitslosigkeit beendet wird. Auch wer nebenberuflich gründet (unter 15 Arbeitsstunden pro Woche), kann den Gründungszuschuss beantragen.

Wichtig ist jedoch: Der Gründungszuschuss muss beantragt werden, bevor die hauptberufliche Gründung stattgefunden hat. Für den Antrag ist es wiederum notwendig, dass der Existenzgründer sein Gewerbe anmeldet – allerdings kann das Datum für die (hauptberufliche) Anmeldung in der Zukunft liegen. So kann die Gründung sorgfältig geplant werden.



Hilfe bei der Gewerbeanmeldung im Rahmen einer Franchisepartnerschaft

Haben Sie Interesse daran, in die Selbstständigkeit zu gehen? Als Franchisenehmer haben Sie gegenüber anderen Gründern viele Vorteile: So erhalten Sie zum Beispiel umfassende Unterstützung während der gesamten Gründung, auch bei der Gewerbeanzeige. Darüber hinaus werden Sie auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit eng begleitet. So gehen Sie sicher, dass Sie alles Wichtige bedenken, keine Fristen versäumen und auch insgesamt die richtige Einstellung für Ihre erfolgreiche Gründung entwickeln.

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